BSG kippt Finanzausgleich für notleidende Betriebskrankenkassen

02.01.2013·Bei der Hilfegewährung an "notleidende" BKKn sowie den darauf folgenden Ausgleichsverfahren innerhalb des BKK-Systems ist es zu Verfahrensmängeln gekommen. Sonderumlagen von insgesamt rund 53 Millionen Euro sind damit rechtswidrig.

Die Erhebung von Verbandsumlagen durch den BKK-Bundesverband zum Ausgleich finanzieller Hilfen für drei "notleidende" Betriebskrankenkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 19.12.2012 entschieden. Nach Auffassung des 12. Senats des BSG waren die drei Bescheide, mit denen der BKK-Bundesverband im Jahr 2006 von einer in Baden-Württemberg...

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