BVA: Bindung von Wahltarifen endet durch "Austrittserklärung"

10.03.2011·Das Bundesversicherungsamt hat den Wechsel von Mitgliedern in die private Krankenversicherung unabhängig von Bindungsfristen aus Wahltarifen für zulässig erklärt, wenn die Versicherungspflicht aufgrund der Einkommenshöhe endet.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkversicherung (GKV) unterliegen innerhalb einer Beschäftigung der Versicherungspflicht, solange ihr Entgelt die so genannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG) nicht überschreitet. Wächst das Entgelt jedoch über diese Grenze hinaus (2011: 49.500 Euro), endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres....

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