Bei Lebensgefahr: Krankenkassen müssen auch nicht zugelassene Medikamente übernehmen

07.05.2013·Nach einem aktuellen Urteil wiegt das Rechtsgut Leben im Falle tödlicher Erkrankungen schwerer als das Interesse der Beitragszahler auf Einhaltung sozialrechtlicher Vorschriften.

Gesetzliche Krankenkassen müssen bei potenziell tödlich verlaufenden Erkrankungen auch nicht zugelassene Arzneimittel übernehmen, wenn die herkömmlichen Maßnahmen keine Aussicht mehr auf eine erfolgreiche Behandlung bieten. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht per Eilverfahren in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 08.04.2013 entschieden....

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