Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher absetzbar

04.01.2010·Die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung führt bei vielen Beitragszahlern bereits ab Januar zu Entlastungen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können seit 01.01.2010 deutlich höher als bisher von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.03.2008 gehört die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Erst mit Ablauf der vom Gericht für eine Neuregelung vorgegebenen...

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