Bundesarbeitsgericht
Arbeitszeugnis: Schulnote "befriedigend" bedingt keine Begründung des Arbeitgebers
19.11.2014·Ein Arbeitszeugnis genügt den gesetzlichen Anforderungen auch dann, wenn es in der sogenannten Zufriedenheitsformel die Note "3" ausdrückt, ohne dass der Arbeitgeber dies begründet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
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