Bundeskabinett beschließt Notfallreform
Verpflichtende Ersteinschätzung wird zentrales Element der Notfallversorgung
23.04.2026·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22.04.2026) den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (NotfallG) beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird. Verpflichtend wird dabei eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs.
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