Bundesrat
Gesetzentwurf zur Änderung der Minijob- und Gleitzonenregelung
11.09.2018·Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Einkommensgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen und Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone vorgelegt. Beide Regelungen sollen bereits ab 2019 gelten. Eine Besserstellung für Beschäftigte in der Gleitzone ist auch in der Rentenversicherung geplant.
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