Bundesrat

Gesetzentwurf zur Änderung der Minijob- und Gleitzonenregelung

11.09.2018·Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Einkommensgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen und Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone vorgelegt. Beide Regelungen sollen bereits ab 2019 gelten. Eine Besserstellung für Beschäftigte in der Gleitzone ist auch in der Rentenversicherung geplant.

Die bisher starren Einkommensgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (Midijobs) sollen ab Januar 2019 durch dynamische Entgeltgrenzen ersetzt werden. Dies sieht ein entsprechender Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 30.08.2018 (Drucksache 419/18) vor. Der Gesetzentwurf...

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