Bundessozialgericht

Anspruch auf Krankenhausbehandlung auch ohne vertragsärztliche Einweisung

19.06.2018·Der Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine Krankenkasse setzt keine vertragsärztliche Einweisung des Versicherten voraus. Voraussetzung ist, dass die (hier: teilstationäre) Behandlung des Versicherten erforderlich und wirtschaftlich ist. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag (19.06.2018) in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 26/17 R).

Die klagende Krankenhausträgerin forderte vergeblich für die teilstationäre Behandlung des bei der beklagten Krankenkasse Versicherten 5.596,24 Euro. Die Beklagte lehnte jegliche Zahlung ab, da die Behandlung ohne vertragsärztliche Einweisung (als "Selbsteinweisung") erfolgte. Anders als das Sozialgericht (SG) Hannover hat das Landessozialgericht (LSG)...

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