Bundessozialgericht
Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig
24.07.2017·Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 20.07.2017 in Kassel entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden.
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