Bundessozialgericht
Kein "Streikrecht" für niedergelassene Vertragsärzte
06.12.2016·Vertragsärzte sind nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten zu schließen, um an einem "Warnstreik" teilzunehmen. Derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete "Kampfmaßnahmen" sind mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30.11.2016 in Kassel entschieden.
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