Bundessozialgericht

Kein "Streikrecht" für niedergelassene Vertragsärzte

06.12.2016·Vertragsärzte sind nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten zu schließen, um an einem "Warnstreik" teilzunehmen. Derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete "Kampfmaßnahmen" sind mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30.11.2016 in Kassel entschieden.

In dem zu entscheidenden Fall informierte der als Facharzt für Allgemeinmedizin zugelassene Kläger die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Herbst 2012 darüber, dass er zusammen mit fünf anderen Vertragsärzten "das allen Berufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht" ausüben und deshalb am 10. Oktober sowie am 21. November 2012 seine...

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