Bundessozialgericht

Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen

01.06.2016·Beitragsmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zum Abschluss von Auslandsreise-Krankenversicherungen verwendet werden. Eine entsprechende Ermächtigung sehe das Gesetz nicht vor. Dies hat das Bundessozialgericht im Rechtstreit zwischen dem Bundesversicherungsamt und einer Betriebskrankenkasse entschieden.

Die klagende Krankenkasse versicherte bei einem privaten Krankenversicherer ihre Mitglieder und deren familienversicherten Angehörigen weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) bat nach anfänglicher Duldung um Beendigung des Vertrags, beriet die Klägerin aufsichtsrechtlich und verpflichtete...

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