Bundessozialgericht

Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Sozialversicherung

05.10.2015·Eltern müssen nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts weiterhin genauso viele Sozialversicherungsbeiträge zahlen wie Kinderlose. Das höchste deutsche Sozialgericht hat am Mittwoch die Klage einer Familie abgewiesen, die unter Verweis auf den Aufwand zur Kinderbetreuung und -erziehung weniger Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen wollte.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Musterverfahren entschieden, dass Eltern nicht beanspruchen können, wegen des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Geklagt hatte ein Freiburger Ehepaar mit drei Kindern....

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