Bundessozialgericht

Künstliche Befruchtung außerhalb der Ehe ist keine Kassenleistung

18.11.2014·Das Bundessozialgericht hat die Satzungsregelung einer Krankenkasse für unzulässig erklärt, mittels derer Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung auch für unverheiratete Paare gezahlt werden sollten. In einem weiteren Urteil lehnte das Gericht die Leistungspflicht von Krankenkassen für Maßnahmen der Präimplantationsdiagnostik ab.

Unverheiratete Paare haben auch weiterhin keinen Anspruch auf einen Zuschuss seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur künstlichen Befruchtung. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag (18.11.2014) in Kassel entschieden. Die Leistung ziele nach derzeitiger Rechtlage ausdrücklich auf verheiratete Paare ab und lasse keinen Raum...

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