Bundestag beschließt GSAV

Inhalte des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

08.06.2019·Der Bundestag hat am 06.06.2019 in 2./3. Lesung das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Ziel ist, die Qualität und Sicherheit bei Arzneimitteln zu verbessern.

So soll die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden weiter gestärkt und die Kontrolldichte von Apotheken und Herstellbetrieben erhöht werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung...

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