Bundestag beschließt Kartellrecht für Krankenkassen

22.10.2012·Ab 01.01.2013 werden die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich dem Kartellrecht unterstellt. Die Kassen unterliegen dann einer sozialrechtlichen und wettbewerblichen Doppelaufsicht.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet und damit ab Anfang 2013 auch die gesetzlichen Krankenkassen dem so genannten Kartellrecht unterstellt. Hierdurch kann das Bundeskartellamt künftig Kooperationen und Fusionen von Krankenkassen untersagen,...

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