Bundesverfassungsgericht

Lebensbedrohliche Notlage kann Versorgung über GKV-Katalog hinaus begründen

17.05.2017·Über den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen hinaus kann ein "verfassungsunmittelbarer Anspruch" auf Krankenversorgung bestehen. Dies hat erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem am 11.05.2017 veröffentlichten Beschluss in Karlsruhe bestätigt. Ein solcher, über das Grundgesetz hergeleiteter Leistungsanspruch, müsse jedoch die Ausnahme bleiben. Für die Inanspruchnahme gelten daher entsprechend hohe Anforderungen.

Ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung kann demnach grundsätzlich bestehen, wenn in Fällen einer lebensbedrohlichen Erkrankung vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasste Behandlungsmethoden nicht vorliegen, eine andere Behandlungsmethode jedoch Aussicht auf Besserung verspricht. Allerdings, so die 1....

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