Digitalisierung im Gesundheitswesen

Bundeskabinett beschließt Digital- und Gesundheitsdatennutzungsgesetz

30.08.2023·Das Kabinett hat am 30.08.2023 die Entwürfe eines "Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz - DigiG) sowie eines "Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) beschlossen. Ziel der Gesetzes ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen, bereitgestellt (Opt-Out). Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten beschleunigen und die Versorgung gezielt unterstützen - im ersten Schritt durch die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements....

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