Ehemalige AOK-Chefin rechtskräftig wegen Untreue verurteilt

13.10.2009·Bonuszahlungen an einen Kassenvorstand darf nicht etwa der Vorstand selbst, sondern nur der Verwaltungsrat beschließen. Die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.

Das Landgericht Hildesheim hat die ehemalige Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, Christine Lüer, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Das bereits am 09.12.2008 gesprochene Urteil wurde erst jetzt rechtskräftig, nachdem der 3. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Revision der Angeklagten als unbegründet...

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