Ehemalige AOK-Chefin rechtskräftig wegen Untreue verurteilt
13.10.2009·Bonuszahlungen an einen Kassenvorstand darf nicht etwa der Vorstand selbst, sondern nur der Verwaltungsrat beschließen. Die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.
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