Erste Kassen fordern Zusatzbeiträge von ALG II-Beziehern

17.01.2011·Mindestens drei Kassen planen derzeit, ihre Zusatzbeiträge auch von Arbeitslosengeld II-Empfängern einzufordern. Seit 2011 ist dies über eine Satzungsregelung möglich.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag seit 01.01.2011 nur noch bis zur Höhe des "durchschnittlichen Zusatzbeitrages" erhoben. Dies gilt selbst dann, wenn das Mitglied neben dem ALG II über weitere beitragspflichtige Einnahmen verfügt. Ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag jedoch höher als der durchschnittliche...

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