Ethikrat für pauschales Recht zur Organentnahme im Todesfall
25.04.2007·Nur wer zu Lebzeiten einer Organentnahme im Todesfall widerspricht, soll nach dem Vorschlag des Nationalen Ethikrats künftig kein Spender sein. Bisher ist die ausdrückliche Zustimmung zur Organentnahme im Todesfall nötig.
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