Ethikrat für pauschales Recht zur Organentnahme im Todesfall

25.04.2007·Nur wer zu Lebzeiten einer Organentnahme im Todesfall widerspricht, soll nach dem Vorschlag des Nationalen Ethikrats künftig kein Spender sein. Bisher ist die ausdrückliche Zustimmung zur Organentnahme im Todesfall nötig.

Der Nationale Ethikrat hat am Dienstag in Berlin eine grundlegende Neuregelung des Organspenderechts vorgeschlagen. Um die Zahl der Organspender in Deutschland drastisch zu erhöhen, sollten die Mediziner Verstorbenen im Zweifelsfall immer Organe entnehmen dürfen, um Schwerstkranken mit einer Transplantation das Leben zu retten. Nur wer seine Spendenbereitschaft...

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