EuGH untersagt geschlechtsspezifische Versicherungstarife

02.03.2011·Ab Dezember 2012 dürfen innerhalb der Europäischen Union nur noch Unisex-Versicherungstarife angeboten werden. Der Europäische Gerichtshof kippt damit eine in Deutschland gängige Risikokalkulation der Versicherer.

Die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in Versicherungsverträgen stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Eine Ausnahmeregelung hiervon, die den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eine bisher dauerhafte Abkehr von dieser Grundregel erlaubt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 01.03.2011 mit Wirkung ab 21.12.2012 per...

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