Festlegung des BMG
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2024 auf 1,7 Prozent
01.11.2023·Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut erhöht und für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt. Notwendig wird die Anhebung auch angesichts stetig wachsender Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen, die der Bund nicht aus seinem Haushalt, sondern über die gesetzlichen Krankenkassen aus Beitragsgeldern finanziert.
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