Festlegung des BMG

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2024 auf 1,7 Prozent

01.11.2023·Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut erhöht und für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt. Notwendig wird die Anhebung auch angesichts stetig wachsender Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen, die der Bund nicht aus seinem Haushalt, sondern über die gesetzlichen Krankenkassen aus Beitragsgeldern finanziert.

Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erfolgt jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Das BMG legt ihn nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (vgl. "Links zum Thema") für das Folgejahr fest und gibt ihn bis zum 01. November eines Kalenderjahres bekannt. Auf Basis der Sitzung des GKV-Schätzerkreises am 12.10.2023 hat das BMG nun den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz angehoben (+0,3 Punkte für 2023) und für das Jahr 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt.

Anders als die kassenindividuellen Beitragssätze, die im Zuge der Haushaltsberatungen bis Jahresende von den Verwaltungsräten der Kassen beschlossen werden, ist der vom BMG festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz eher ein Richtwert. Er stellt den prognostizierten Fehlbetrag zwischen den erwarteten Einnahmen und Ausgaben der gesamten GKV dar. Er ist damit wichtige Grundlage für die Haushaltsberatungen der Kassen. Direkte Anwendung findet der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz dagegen zum Beispiel für Bezieher von Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II).

Beitragssteigerungen bei Krankenkassen erwartet

Durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Punkte auf 1,7 Prozent werden kassenindividuelle Beitragsanhebungen zum Jahreswechsel sehr wahrscheinlich. Im Rahmen des hierbei geltenden Sonderkündigungsrechts für betroffene Mitglieder greift für 2024 wieder die Verpflichtung der Krankenkasse, auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags sowie auf das Kündigungs- und Wahlrecht schriftlich hinzuweisen. Für das Vorjahr war die Verpflichtung im Rahmen des "Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) bis zum 30.06.2023 ausgesetzt worden. Ein Hinweis in der Mitgliederzeitschrift reichte ersatzweise aus.
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Neben dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz werden 2024 auch die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst. Für Besserverdiener und ihre Arbeitgeber bedeutet dies zusammen eine Beitragsmehrbelastung von insgesamt bis zu 1.146,60 Euro pro Jahr (vgl. "Links zum Thema").

Ersatzkassen: Bund muss Finanzverantwortung übernehmen

Deutliche Kritik an der vom BMG festgelegten Beitragsanhebung äußerte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Die Prognose des GKV-Schätzerkreises beruhe allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabenposten. Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, seien dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform mache aber deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukämen. Und entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 habe das BMG nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Finanzstärkung der GKV vorgelegt. Umso schwerer wiege, dass der Staat die von ihm verantworteten Ausgabenrisiken Jahr für Jahr weiter auf die Beitragszahler abwälze. Dies widerspreche auch den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen. Die Regierung sei gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen - die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln - rasch umzusetzen.

Bayern fordert deutliche Anhebung des Bundeszuschusses

Ähnlich äußerte sich auch Bayerns amtierende Gesundheitsministerin Ulrike Scharf (CSU). Sie fordert deutlich höhere Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen. "Bisher beläuft sich der Bundeszuschuss auf 14,5 Milliarden Euro. Expertinnen und Experten beziffern die Gesamtkosten der GKV für versicherungsfremde Leistungen aber auf bis zu 56 Milliarden Euro. Allein bei den Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern liegt eine Unterfinanzierung von zehn Milliarden Euro pro Jahr vor. Diese Lücke darf in keinem Fall zulasten der Beitragszahlerinnen und -zahler gestopft werden", wird Scharf vom Branchendienst Apotheke Adhoc zitiert. In Zeiten von hoher Inflation und zunehmenden wirtschaftlichen Sorgen der Menschen, so Scharf weiter, sollte Entlastung das Gebot der Stunde sein. Die erneute Beitragsanhebung sei daher unsozial - sie dürfe nicht zur Routine der Bundesregierung werden. "Würde die Bundesregierung die genannten Pflichten ernstnehmen, wäre die Lücke leicht zu schließen und die Finanzierung der GKV auf ein solides Fundament zu stellen", so Scharf.


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