Festlegung des BMG

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2024 auf 1,7 Prozent

01.11.2023·Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut erhöht und für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt. Notwendig wird die Anhebung auch angesichts stetig wachsender Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen, die der Bund nicht aus seinem Haushalt, sondern über die gesetzlichen Krankenkassen aus Beitragsgeldern finanziert.

Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erfolgt jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Das BMG legt ihn nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (vgl. "Links zum Thema") für das Folgejahr fest und gibt ihn bis zum 01. November eines Kalenderjahres bekannt. Auf Basis der Sitzung des GKV-Schätzerkreises...

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