Festlegung des BMG

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent

07.11.2024·Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2025 festgelegt und bekannt gegeben. Er steigt von bisher 1,7 Prozent um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent. Die Bekanntgabe erfolgte am 07.11.2024 nach dem Beschluss der Bundesregierung zur Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung.

Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erfolgt jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Das BMG legt ihn nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises (vgl. "Links zum Thema") für das Folgejahr fest und muss ihn bis zum 01. November eines Kalenderjahres bekanntgeben. Auf Basis der Ergebniss des GKV-Schätzerkreises...

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