Fristverlängerung

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

19.08.2014·Von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommene Leistungen können mit der "alten" Krankenversicherungskarte nur noch bis zum Jahresende 2014 abgerechnet werden.

Ab dem 01.01.2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hierauf haben sich am Freitag die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in Berlin geeinigt....

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