Gesetzentwurf im Bundestag

Kontrolle der GKV-Selbstverwaltung soll ausgeweitet werden

12.12.2016·Nach mehreren skandalträchtigen Alleingängen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) setzt die Bundesregierung nun auf erweiterte Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung. Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" schützen. Es beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Ärzte und Krankenkassen mit ihren Spitzenorganisationen Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung. Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen (KVn) schließen untereinander sowie mit den Verbänden der Krankenhäuser, Apotheker oder auch Heil- und Hilfsmittelherstellern Leistungsverträge ab. / Der Gemeinsame...

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