Gesetzliche Kassen dürfen nicht für Versandapotheken werben

24.05.2007·Werben Krankenkassen für Versandapotheken, stellt dies nach Ansicht des LSG Hessen eine unzulässige Beeinflussung der Mitglieder dar.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bei ihren Versicherten nicht für Versandapotheken werben. Eine zuvor von der AOK Hessen offensiv betriebene Werbung sei rechtswidrig, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Bereits im August 2006 unterlag die AOK Hessen mit ihrer Werbung für Versandapotheken...

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