Gesundheitsausschuss des Bundesrates

Länderkammer gegen Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung

27.09.2023·Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates spricht sich gegen die von der Regierung geplante Streichung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1 Milliarde Euro aus. Notwendig sei dagegen die Aufstockung des Zuschusses aus Steuermitteln auf jährlich 4,5 Milliarden Euro.

Auch wenn das grundsätzliche Anliegen von Einsparungen im Bundeshaushalt nachvollziehbar sei, so dürfe dies nicht zu Lasten der sehr vulnerablen Gruppe der Menschen mit Pflegebedarf gehen, heißt es in den Empfehlungen des Ausschusses zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für die Sitzung des Bundesrates am 29.09.2023. Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine schwierige finanzielle Situation der Pflegeversicherung würde durch die geplante Streichung des Steuerzuschusses auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kostenauswirkungen des demographischen Wandels noch weiter destabilisiert.

Im Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hatte die Bundesregierung für das Ressort von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von zuletzt 1 Milliarde Euro bis 2027 aussetzen zu wollen. Kritik hieran übten vor allem die Pflegekassen: "Von den öffentlichkeitswirksamen Versprechen die Pflege, die schon vor COVID-19 mit Belastungen zu kämpfen hatte, nun endlich finanziell besser auszustatten, ist in diesem Haushalt nichts übriggeblieben", heißt es beim BKK Dachverband. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige würden erneut im Stich gelassen. Bis 2026 drohe im Ausgleichsfonds schon jetzt ein Defizit von 7 Milliarden, welches nun erneut von der Versichertengemeinschaft durch immer höhere Beiträge ausgeglichen werden solle.

Fremdleistungen nicht aus Beitragsgeldern finanzieren

Statt Steuerzuschüsse zu kürzen, so der Gesundheitsausschuss in seinen Empfehlungen, sei es dringend geboten, zumindest die Aufwendungen der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen voll auszugleichen. Gemeint sind gesamtgesellschaftliche Leistungen, die im Auftrag des Bundes zunächst aus Beitragsgeldern (vor-)finanziert werden, z. B. die Rentenbeiträge von Pflegepersonen. Insgesamt werden die versicherungsfremden Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2024 mit circa 3,5 Milliarden Euro angesetzt. Zusammen mit der pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung (Bundeszuschuss) von bisher 1 Milliarde Euro sei aus Sicht des Ausschusses insgesamt ein Zuschussbetrag in Höhe von 4,5 Milliarden Euro pro Jahr notwendig.
Pflegevorsorgefonds
Beim Pflegevorsorgefonds handelt es sich um einen kapitalgedeckten Bestandteil der Pflegevorsorge, welches die Beitragszahler mittel- und langfristig für die Zeit entlasten soll, in der sich die sogenannten "Babyboomer" voraussichtlich auf der Kostenseite der Pflegeversicherung bemerkbar machen. Im Zuge der aktuellen demografischen Entwicklung stehen dann immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfängern gegenüber.
Minderzahlungen in Vorsorgefonds "inakzeptabel"

Auch die vorgesehene Absenkung der Zuführungen an den Pflegevorsorgefonds durch die soziale Pflegeversicherung sei laut Ausschuss "nicht akzeptabel". Der Vorsorgefonds diene der Abmilderung der Folgen der demografischen Entwicklung, das heißt, der deutlichen Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren. Mit Blick auf zukünftige Generationen sei das Vorhaben der Regierung zu kurz gedacht und nicht generationengerecht. Vorgesehen ist die Reduzierung der Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds auf 700 Millionen Euro pro Jahr. Bisher zahlen die Pflegekassen 0,1 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen in den Fonds, was 2023 etwa 1,7 Milliarden Euro entspricht.


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