Gesundheitsausschuss des Bundesrates
Länderkammer gegen Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung
27.09.2023·Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates spricht sich gegen die von der Regierung geplante Streichung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1 Milliarde Euro aus. Notwendig sei dagegen die Aufstockung des Zuschusses aus Steuermitteln auf jährlich 4,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hatte die Bundesregierung für das Ressort von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von zuletzt 1 Milliarde Euro bis 2027 aussetzen zu wollen. Kritik hieran übten vor allem die Pflegekassen: "Von den öffentlichkeitswirksamen Versprechen die Pflege, die schon vor COVID-19 mit Belastungen zu kämpfen hatte, nun endlich finanziell besser auszustatten, ist in diesem Haushalt nichts übriggeblieben", heißt es beim BKK Dachverband. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige würden erneut im Stich gelassen. Bis 2026 drohe im Ausgleichsfonds schon jetzt ein Defizit von 7 Milliarden, welches nun erneut von der Versichertengemeinschaft durch immer höhere Beiträge ausgeglichen werden solle.
Fremdleistungen nicht aus Beitragsgeldern finanzieren
Statt Steuerzuschüsse zu kürzen, so der Gesundheitsausschuss in seinen Empfehlungen, sei es dringend geboten, zumindest die Aufwendungen der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen voll auszugleichen. Gemeint sind gesamtgesellschaftliche Leistungen, die im Auftrag des Bundes zunächst aus Beitragsgeldern (vor-)finanziert werden, z. B. die Rentenbeiträge von Pflegepersonen. Insgesamt werden die versicherungsfremden Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2024 mit circa 3,5 Milliarden Euro angesetzt. Zusammen mit der pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung (Bundeszuschuss) von bisher 1 Milliarde Euro sei aus Sicht des Ausschusses insgesamt ein Zuschussbetrag in Höhe von 4,5 Milliarden Euro pro Jahr notwendig.
Auch die vorgesehene Absenkung der Zuführungen an den Pflegevorsorgefonds durch die soziale Pflegeversicherung sei laut Ausschuss "nicht akzeptabel". Der Vorsorgefonds diene der Abmilderung der Folgen der demografischen Entwicklung, das heißt, der deutlichen Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren. Mit Blick auf zukünftige Generationen sei das Vorhaben der Regierung zu kurz gedacht und nicht generationengerecht. Vorgesehen ist die Reduzierung der Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds auf 700 Millionen Euro pro Jahr. Bisher zahlen die Pflegekassen 0,1 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen in den Fonds, was 2023 etwa 1,7 Milliarden Euro entspricht.
- Empfehlung des Gesundheitsausschusses als PDF (extern, 202 KB)
- Infos zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes (extern)
- BKK-DV: Bundeshaushalt ohne Pflege - Ein Versagen der Gesundheitspolitik
- Haushalt 2024: Gesundheitsetat soll deutlich sinken
- Pflegereform: Pläne von Lauterbach kosten Beitragszahler Milliarden
- Beitragserhöhung: Kassen subventionieren Bund mit Milliarden
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik