Gutachten: Pflegebedürftigkeit soll neu definiert werden

30.01.2009·Der Pflegebeirat der Bundesregierung schlägt die Neuordnung der Anspruchsvoraussetzungen in der Pflegeversicherung vor. Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll die verbliebene Selbstständigkeit von Patienten in fünf Bedarfsgraden erfasst werden.

Künftig sollen mehr Menschen von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können. Durch eine Neuordnung der Anspruchsvoraussetzungen sollen insbesondere körperlich und geistig behinderte Menschen sowie Demenzkranke profitieren. Auch Ungerechtigkeiten zwischen Kindern und Erwachsenen sollen behoben werden. Dies geht aus dem am Mittwoch in Berlin...

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