Höhere Zeitgrenzen ab 2015

Befristete Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungen

08.09.2014·Im Zuge der GKV-Finanzierungsreform werden die Zeitgrenzen für "geringfügige Beschäftigungen" befristet angehoben. Hintergrund ist die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns, welcher insbesondere bei Saisonkräften nicht ungewollt zur Versicherungspflicht führen soll.

Ab dem 01.01.2015 gelten "kurzfristige Beschäftigungen" sowie selbständige Tätigkeiten als geringfügig und damit sozialversicherungsfrei, wenn sie aufgrund ihrer Eigenart oder per Vertrag im Voraus auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind. Derzeit betragen die Zeitgrenzen zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage,...

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