Kabinett beschließt neues Insolvenzrecht für Krankenkassen

22.05.2008·Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die gesetzlichen Kassen ab 2010 insolvenzfähig werden. Statt der Länder haften dann die gesetzlich Krankenversicherten für Kassenpleiten.

Durch ein neues Insolvenzrecht sollen gesetzliche Krankenkassen ihren Bestandsschutz verlieren und ab dem Jahr 2010 pleitegehen können. Dies sieht ein vom Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossener Entwurf für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)" vor. Nach den Worten...

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