Kasse zahlt für Begleitperson eines Kindes im Krankenhaus

06.06.2008·Begleiten Eltern ihr Kind zur Unterstützung der Therapie ins Krankenhaus, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Wird die Krankenhausbehandlung eines Kindes durch die Mitaufnahme einer Begleitperson unterstützt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch für die Begleitperson die Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Darauf hat die AOK Plus in Dresden hingeweisen. "Voraussetzung ist, dass nach der Beurteilung des...

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