Kassen übernehmen neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder

16.05.2008·Mit der Untersuchung "U7a" schließt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen eine Lücke bei der Vorsorge für gesetzlich krankenversicherte Kinder.

Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder wird es künftig eine zusätzliche Untersuchung U7a im 34. bis 36. Lebensmonat als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Siegburg. / U7a gewährleistet jährliche Vorstellung beim Arzt / Die U7a...

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