Kassenschließung: Arbeitsverhältnisse können laut Urteil fortbestehen

07.09.2012·Ob die Arbeitsverhältnisse bei einer Krankenkasse mit deren Schließung kraft Gesetzes enden, hängt im Wesentlichen davon ab, ob den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann.

Wird eine gesetzliche Krankenkasse geschlossen, können die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer auch über die Schließung hinaus fortbestehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf mit Urteil vom 07.09.2012 entschieden. / Mehr als 200 Verfahren nach BKK-Schließung / Insgesamt sind vor dem Landesarbeitsgericht mehr als 200 Berufungsverfahren...

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