Kassenwahlrecht ab 2021
Wechsel der Krankenkasse wird vereinfacht
11.11.2020·Versicherungspflichtige Mitglieder können ihre Krankenkasse ab 2021 bei jeder neuen Beschäftigung und jedem versicherungsrechtlichen Statuswechsel innerhalb einer Beschäftigung sofort wechseln - ohne Einhaltung einer Bindungsfrist und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.
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