Kein "Recht auf analoge Welt"

Grundsatzurteil bestätigt Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

26.07.2016·Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gewährt Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und "Weiterleben in einer analogen Welt". Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) besteht insofern nicht. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil entschieden. Umgekehrt verlangt die Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten nach dem Urteil klare gesetzliche Regelungen zu den Voraussetzungen und zu deren Umfang. Vereinbarungen zwischen den hierbei beteiligten Behörden reichten nicht aus.

Ein IT-Ingenieur wollte grundsätzlich geklärt wissen, ob er zukünftig die eGk nutzen müsse, wenn er Leistungen der GKV in Anspruch nehmen wolle. Das Sozialgericht Karlsruhe bejahte dies und wies seine Klage ab. / Das LSG Baden-Württemberg hat die Berufung des Versicherten in einem jetzt veröffentlichten Urteil zurückgewiesen. Die gesetzlichen Vorschriften,...

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