Krankenkasse scheitert mit verspäteten Regressforderungen vor Gericht

23.12.2011·Eine Krankenkassen kann keine Verlängerung geltender Verjährungsfristen erwarten, weil sie ihr Personal überlastet sieht. In einem Urteil verweisen die Richter auf die Schaffung entsprechender Organisationsstrukturen.

Gesetzliche Krankenkassen müssen in ihrer Regressabteilung genügend ausgebildetes Personal beschäftigen, um Rückgriffsansprüche gegen Schädiger rechtzeitig vor der Verjährung zu prüfen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG S-H) mit Urteil vom 15.12.2011 entschieden. / Geschädigte gaben Hinweis auf Regress / Im zugrundeliegenden...

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