LSG-Urteil

Beitragspflicht zur Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

16.04.2014·Anders als in der Pflichtversicherung werden die Beiträge zur Sozialversicherung für freiwillig Versicherte nicht nur aus dem Arbeitsentgelt, sondern aus den Einnahmen zum Lebensunterhalt ermittelt.

Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Dies hat der 2. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz am 13.01.2014 in einem nun veröffentlichten...

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