Landesarbeitsgericht: Arbeitsverhältnisse zur City BKK nicht beendet

14.04.2012·Auch in der zweiten Instanz unterliegt die City BKK der gerichtlichen Feststellung von Mängeln bei der Abwicklung ihrer Arbeitsverhältnisse nach der Schließung im Jahr 2011.

Die vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 01.07.2011 angeordnete Schließung der City BKK hat nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse geführt. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 12.04.2012 in gleich mehreren Fällen festgestellt. Zwar sehe § 164 SGB V für den Fall der Schließung einer Krankenkasse vor, dass die Arbeitsverhältnisse...

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