Landessozialgericht

E-Bikes sind Alltagsgegenstände - Krankenkasse muss nicht zahlen

30.03.2015·Die Vergrößerung des Aktionsradius Behinderter durch ein Fahrrad gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Grundbedürfnis auf Fortbewegung reiche ein Selbstfahrerrollstuhl im Nahbereich. So lautet der Tenor der aktuellen Rechtsprechung.

Gesetzliche Krankenkassen müssen Fahrräder mit Elektrounterstützung (E-Bike) auch dann nicht übernehmen, wenn der Versicherte aus medizinischer Sicht durch Behinderung auf dieses angewiesen ist. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. / Notwendigkeit eines E-Bike wurde ärztlich...

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