Landessozialgericht

Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten bei fremdsprachigen Patienten tragen

28.03.2018·Kosten für Dolmetscherleistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssen auch dann nicht übernommen werden, wenn diese für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dies geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor.

Geklagt hatte ein aus dem heutigen Serbien stammender und in Hannover wohnhafter Patient (gest. 2011), der an Blutkrebs erkankt war. Dieser hatte in den Jahren 2010 und 2011 Leistungen eines vereidigten Dolmetschers bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Behördengängen in Anspruch genommen. Die entstandenen Kosten von ca. 4.900,- Euro rechnete der...

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