Landessozialgericht: "Morbi-RSA" zwischen den Krankenkassen ist rechtmäßig

12.06.2013·Die Techniker Krankenkasse (TK) ist mit ihrer Klage gegen die Ausgestaltung des Kassen-Finanzausgleichs zunächst gescheitert, kann nun aber Revision beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einlegen.

Der milliardenschwere Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist in seiner Ausgestaltung rechtmäßig. Dies hat der 16. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil vom 06.06.2013 entschieden. Die Richter wiesen damit eine entsprechende Klage der Techniker Krankenkasse (TK) ab und...

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