Leistungen der Pflegekassen
Verbraucherzentrale rät zum frühzeitigen Antrag auf Pflegegradeinstufung
30.05.2018·Auch gut ein Jahr nach Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade empfinden Betroffene das Verfahren und die Antragstellung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit als unverständlich und kompliziert. Dies ergab eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei schon vorhandenen Einschränkungen sollte deshalb möglichst zeitnah ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden, raten die Verbraucherschützer und geben Hinweise hierzu.
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