Das Gesetz ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der erste Baustein zur Umsetzung des "Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe". Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) würden reformiert und gestärkt. In der Corona-Krise werde die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung von Patienten auf den Intensivstationen besonders deutlich. Zur Attraktivität der medizinisch technologischen Berufe sollen nach der MTA-Reformgesetz insbesondere verbindlich vorgesehene Ausbildungsverträge mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für künftige Ausbildungen Schulgeld zu erheben, beitragen.
Die Reform bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden. Am 01.01.2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:Die bisherige Berufsbezeichnung wird zukünftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach.
Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten.
Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen wird modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet.
Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die zukünftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen. Damit setzen wir die Ergebnisse der intensiven Debatte um, die seit längerem mit den am Rettungsdienst Beteiligten geführt wurde.
Um leichter und schneller ärztliches Personal dafür zu gewinnen, sich bei der Corona-Bekämpfung in einem Impf- oder Testzentrum zu engagieren, wird für das Jahr 2021 eine befristete sozialversicherungsrechtliche Ausnahme geregelt.