Maßstab für Pflegebedürftigkeit soll geändert werden

19.01.2009·Künftig soll sich die Pflegebedürftigkeit eines Patienten an dem ihm verbliebenen Grad der Selbstständigkeit bemessen. Auch die Zahl der Pflegestufen soll geändert werden.

Noch vor der nächsten Bundestagswahl im September 2009 will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) weitere Schritte zur Reform der Pflegeversicherung in Gang setzen. Maßstab für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen sein. Dies hatte...

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