Mehr Wettbewerbsrecht für Krankenkassen geplant

10.03.2012·Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig erneut der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt unterworfen werden und Wettbewerbsverstöße auch untereinander ahnden dürfen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will im derzeit laufenden Verfahren zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch ein explizites Kartellverbot für Krankenkassen verankern. Hierzu soll eine entsprechende Passage im § 4 Abs. 3 GWB die Überwachung von Kassenfusionen durch das Bundeskartellamt ermöglichen. Auch ein Unterlassungsanspruch...

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