Nach EuGH-Entscheidung

Apotheker und Ärzte protestieren gegen Urteil zur Preisbindung - Versandapotheke kündigt Boni an

22.10.2016·Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gilt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht für ausländische Versandapotheken. Die niedergelassenen Apotheker in Deutschland fordern den Gesetzgeber deshalb zum generellen Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln auf. Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe schloss sich dieser Forderung an. Eine niederländische Versandapotheke hat das Urteil des EuGH unterdessen begrüßt und bereits Rabatte für deutsche Kunden angekündigt.

Die deutsche Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel gilt nicht für ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.10.2016 in Luxemburg entschieden. Entsetzt haben hierauf die in Deutschland niedergelassenen Apotheker reagiert, die der Preisbindung weiterhin unterworfen sind....

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