Neu ab Juli: Änderungen bei der Praxisgebühr

23.06.2004·Auch im ärztlichen Notfalldienst gilt künftig der Grundsatz: Nur bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal wird die Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Wenn der Patient im selben Quartal nochmals den Notdienst aufsuchen muss, braucht er nicht erneut die Gebühr zu bezahlen. Er legt einfach...

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