Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes
12.08.2015·Stufenweise ab 2016 sollen der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit reformiert werden. Dabei werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
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