Neue Leistungsausschlüsse für Hautkranke geplant

18.04.2008·Nach den Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen Kassenpatienten bei der äußerlichen Behandlung von Hauterkrankungen künftig auf Kombinationsarzneien verzichten.

Kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel zur äußerlichen Behandlung von Hautkrankheiten sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dies berichtet die Ärztezeitung unter Berufung auf einen Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) von Kassen und Ärzten aus März 2008. Betroffen wären bundesweit rund vier...

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