Neue SV-Rechengrößen beschlossen
Beitragsberechnung ab 2026 erstmals bis über 100.000 Euro pro Jahr
09.10.2025·Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung aktualisiert. Besonders betroffen sind Gutverdiener mit Entgelten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.
Beitragsbemessungsgrenzen erstmals bis über 100.000 Euro
Bei der Anpassung gibt es ein Novum. Erstmals werden Sozialversicherungsbeiträge aus Entgelten oberhalb der 100.000 Euro-Grenze berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ab 01.01.2026 auf bundeseinheitlich 101.400 Euro pro Jahr bzw. 8.450 Euro monatlich (2025: 96.600 Euro bzw. 8.050 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die BBG bundesweit auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro).
Anhebung der Bezugsgröße
Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2026 auf 47.460 Euro bzw. 3.955 Euro pro Monat (2025: 44.940,00 Euro bzw. 3.745,00 Euro). Sie hat große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung - unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rechengrößen 2026 im Überblick:
Zusatzbeitragssätze der Kassen werden deutlich steigen
Mangels politischer Maßnahmen zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem von den Gesundheitsministern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) durchgesetzten vollständigen Abbau der Finanzreserven der Krankenkassen, schlägt die aktuelle Kostenentwicklung in der GKV mit voller Wucht auf den Beitragssatz der Kassen durch. Experten gehen von einem zusätzlichen Finanzbedarf zum Jahreswechsel von mindestens 0,4 Prozentpunkten aus. Aktuell beträgt der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz 2,92 Prozent. Noch im Oktober wird der GKV-Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seine Prognosen für das Jahr 2026 abgeben. Bei einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,4 Punkten wäre dabei mit einer Empfehlung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von rund 3,3 Prozent als "durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz" ab Januar 2026 zu rechnen (2025: 2,5 Prozent). Das BMG legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jeweils bis 01.11. und damit rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Krankenkassen fest.
Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der 2025er BBG werden dadurch im Jahr 2026 doppelt belastet. Bei ihnen wird ein höheres Entgelt mit einem zugleich höheren Beitragssatz zur Beitragsberechnung herangezogen.
Teile der SPD und der Linken planen darüber hinaus weitere Anhebungen der Bemessungsgrenzen bis 15.000 Euro pro Monat (vgl. "Links zum Thema").
- GKV-Finanzen: Ausgaben der Kassen steigen deutlich stärker als Einnahmen
- Studie zur GKV-Finanzierung fordert Einnahmen- statt Ausgabenorientierung
- GKV-Spitzenverband fordert Ausgabenmoratorium als Sofortmaßnahme
- vdek: Staat schuldet GKV und SPV Geld für versicherungsfremde Leistungen
- Studie: Versicherungsfremde Leistungen erreichen 60 Milliarden Euro
- Höhere BBG: SPD will Krankenkassenbeiträge nochmals deutlich anheben
- Antrag der Linken: Beitragspflicht bis 15.000 Euro pro Monat
- Aktuelle Übersicht: Rechengrößen / Rechenwerte und Beitragssätze in der Sozialversicherung (SV)
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